Ausweitung Maskentragpflicht in Sportanlagen
Am vergangenen Freitag hat der Regierungsrat des Kantons Bern aufgrund der epidemiologischen Lage eine Ausweitung der Maskentragpflicht beschlossen. Neu müssen Personen, die einem Training, einem Meisterschaftsspiel oder einer Veranstaltung als Zuschauer*in beiwohnen, während der gesamten Zeit eine Maske tragen – unabhängig davon, ob der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist.
Die Massnahmen gelten ab heute Montag, 29. November 2021 und sind vorerst bis am 23. Dezember 2021 befristet.
Weiterhin gilt die bestehende Maskenpflicht ab 12-jährig beim Betreten eines Gebäudes bis und mit in der Garderobe sowie bei Besprechungen oder Sitzungen in Theorieräumen respektive Sitzungszimmern. Während der Sportausübung kann nach wie vor auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Detailliertere Informationen finden Sie in den Schutzkonzepten.