Corona-Unterstützung für Sportvereine

Unterstützung für Sportvereine, welche bei der Stadt Bern Sportanlagen mieten

Die Stadt Bern unterstützt Sportvereine über Mieterlasse. Wie beim ersten Lockdown werden auch für die zweite Welle Mieten für Sportanlagen der öffentlichen Hand erlassen, abgezogen oder zurückerstattet. Dies über den gesamten Zeitraum, während dem Trainings oder Sportkurse nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich waren.

Unterstützung für Sportanbieter, die Sporträume von Privaten mieten

Ab 1. Februar 2021 läuft die Mietzinshilfe der Stadt Bern für Unternehmen an. Davon können auch Sportunternehmen profitieren, welche ihre Sporträume nicht von der öffentlichen Hand sondern von Privaten mieten. Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung die Verordnung zur städtischen Corona-Notunterstützung erlassen. Sie tritt am 1. Februar 2021 in Kraft und erfolgt in Form einer Mietzinshilfe für Unternehmen, die in der Stadt Bern steuerpflichtig sind. Die vom Gemeinderat erlassene «Verordnung über die Corona-Notunterstützung» bezweckt die Unterstützung von Unternehmen in der Stadt Bern, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind. Sie soll in erster Linie kleinen Unternehmen zugutekommen, die durch den Bund und den Kanton nicht in vergleichbarer Weise unterstützt werden. Die Notunterstützung erfolgt in Form einer Mietzinshilfe. Sie kann mittels elektronischem Antragsformular durch die Vermieterschaft oder ihrer Vertretung ab 1. Februar 2021 auf der Webseite der Stadt Bern unter Wirtschaftsamt beantragt werden: www.bern.ch/wirtschaftsamt.

Die Stadt Bern leistet Mietzinshilfe, wenn sich die Vermieterschaft mit ihrer Mieterschaft auf eine substanzielle Mietzinsreduktion im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 einigen. In diesem Fall beteiligt sich die Stadt Bern zur Hälfte an der vereinbarten Mietzinsreduktion, aber höchstens bis zu einem Maximalbeitrag von 3’500 Franken pro Monat. Der Berner Stadtrat hat insgesamt fünf Millionen Franken für die Corona-Notunterstützung bewilligt.