Schliessung Sportanlagen: häufig gestellte Fragen
Am 29. April hat der Bundesrat entschieden, dass ab dem 11. Mai im Sport folgende Aktivitäten, einschliesslich der Nutzung der hierfür notwendigen Sportanlagen und -betriebe, wieder zulässig sind: Sportaktivitäten ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen. Zudem müssen die Hygiene- und Distanzvorschriften eingehalten werden, und entsprechende Schutzkonzepte vorliegen. Der Gemeinderat prüft den aktuellen Entscheid des Bundesrats nun sorgfältig. Zur konkreten Umsetzung können wir zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.
Mittlerweile gibt es Informationen zur Verlängerung oder Rückerstattung von Abonnementen für die städtischen Hallenbäder, zur Rückerstattung von Kursbeiträgen sowie zum Mietkostenerlass für Reservationen auf den Sportanlagen. In diesem Dokument finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten dazu sowie zur Schliessung der städtischen Sportanlagen: FAQ Schliessung Sportanlagen