Gemeinderat verabschiedet Vorlagen
Für den Bau der neuen 50-Meter-Schwimmhalle im Neufeld hat der Gemeinderat zwei Abstimmungsvorlagen zuhanden des Stadtrats verabschiedet: Einerseits die Vorlage zum Baukredit von 75,5 Millionen Franken und zum Erwerb der benötigten Flächen im Baurecht sowie andererseits die Vorlage für die Zonenplanänderung. Die Stimmberechtigten befinden über beide Vorlagen voraussichtlich im November 2019. Die Hallenbäder der Stadt Bern sind stark ausgelastet und oft überbelegt. Es werden mindestens doppelt so viele Schwimmbahnen benötigt wie aktuell vorhanden. Im Jahr 2015 wurde die Initiative «Für ein zusätzliches Hallenbad in der Stadt Bern» deutlich angenommen. Eine Analyse möglicher Standorte zeigte, dass sich das Neufeld für den Bau einer neuen Schwimmhalle am besten eignet.
Schwimmhalle mit drei Becken
Im Jahr 2017 führte die Stadt Bern einen Wettbewerb für den Neubau einer 50-Meter-Schwimmhalle durch. Das Siegerprojekt sieht einen niedrigen Bau vor, der sich gut ins Gelände einfügt. Das 50-Meter-Becken umfasst zehn Bahnen und lässt sich mittels mobilem Trennsystem unterteilen. Hinzu kommen ein Lehrschwimmbecken und ein Mehrzweckbecken mit Sprunganlage. Die ganze Anlage ist hindernisfrei ausgestaltet und soll von der breiten Öffentlichkeit sowie von Schulen und Vereinen genutzt werden können.
Vorbildcharakter bezüglich Ökologie
Die neue Schwimmhalle soll in Bezug auf Ökologie und Energieeffizienz Vorbildcharakter haben. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage von insgesamt 2400 Quadratmetern geplant. Dank der kompakten Bauweise, guter Dämmung und einem reduzierten Glasanteil in der Fassade wird die Schwimmhalle vergleichsweise wenig Heizwärme benötigen. Geheizt wird die Schwimmhalle mit Fernwärme aus der Energiezentrale Forsthaus. Eingebaut werden zudem Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Gebrauchtes Bade- und Duschwasser wiederum wärmt via Wärmepumpe das frische Badwasser auf. Das gebrauchte Badwasser wird zudem entchlort und zusammen mit dem Regenwasser in ein Rückhaltebecken geleitet. Von dort aus wird das Wasser für die Toilettenspülungen, die Gebäudereinigung oder die Bewässerung von Sportfeldern genutzt.
Neuanordnung von Sportfeldern
Damit die Schwimmhalle in den Sportcluster Neufeld eingefügt werden kann, ist eine teilweise Neuanordnung der bestehenden Sportanlagen nötig: Die benachbarten Tennisfelder werden nach Westen verschoben und das Clubhaus des Tennisclubs Neufeld in den Bau der Schwimmhalle integriert. Das vom FC Länggasse genutzte Naturrasenfeld wird verkleinert, dafür aber in ein beleuchtetes Kunstrasenfeld umgebaut. Dies erlaubt eine intensivere Nutzung. Ebenfalls neu positioniert werden die Sportfelder der Universität Bern. Während der Bauarbeiten stehen Ersatzspielorte bereit.
Erwerb von zusätzlicher Fläche im Baurecht
Grundeigentümerin eines Grossteils des Neufelds ist die Burgergemeinde Bern. Die Stadt Bern verfügt über ein Baurecht für das Stadion und die westlichen Fussballfelder. Um die neue 50-Meter-Schwimmhalle realisieren und die Sportanlagen wie geplant neu anordnen zu können, benötigt die Stadt eine grössere Baurechtsfläche. Sie muss deshalb einen Teil des Grundstücks der Burgergemeinde im Baurecht erwerben.
Anpassung des Zonenplans nötig
Die Realisierung der 50-Meter-Schwimmhalle erfordert eine Änderung des Zonenplans. Einerseits muss das zulässige Nutzungsmass angepasst werden. Das Areal wird deshalb von einer Zone für öffentliche Nutzungen FA bzw. FA* in eine Zone für öffentliche Nutzungen FB bzw. FB* aufgezont. Damit wird die zulässige oberirdische Geschossfläche um 6000 Quadratmeter erhöht. Andererseits wird im Zonenplan die heutige Nutzung als Schul- und Sportanlage und Anlage für Sportveranstaltungen als Zweckbestimmung festgelegt; bei Zonen für öffentliche Nutzungen müssen gemäss kantonalem Baugesetz die genauere Zweckbestimmung und die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung festgelegt werden. Gegenüber der angrenzenden Wohnzone bleiben die Zonen FA und FA* bestehen. Dieser Bereich soll langfristig als Grünstreifen gesichert bleiben.
Abstimmung über zwei Vorlagen
Der Baukredit für den Bau der Schwimmhalle und die Neuanordnung der Sportanlagen beträgt 75,5 Millionen Franken. Der Gemeinderat hat die Vorlage über den Baukredit und den Erwerb der benötigten Flächen im Baurecht sowie die Vorlage über die Zonenplanänderung zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die beiden Vorlagen werden den Stimmberechtigten voraussichtlich im November 2019 zur Abstimmung unterbreitet. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Sommer 2020 starten und dauern rund drei Jahre.