Informationen zur Rückerstattung
Die Hallenbäder der Stadt Bern waren auf Anordnung des Bundesrats zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus rund zwei Monate geschlossen. Da die Bäder in dieser Zeit gar nicht nutzbar waren und bis mindestens am 8. Juni nur eingeschränkt nutzbar sind, werden die Abonnemente für die Hallenbäder um insgesamt 90 Tage verlängert. Auf diese Weise trägt das Sportamt den Einschränkungen der Abonnentinnen und Abonnenten Rechnung, die sie bis mindestens am 8. Juni in Kauf nehmen müssen. Aufgrund der Beschränkung der Personenzahl pro Bad müssen sie zum Beispiel mit Wartezeiten rechnen. Auch ist die Aufenthaltsdauer in der Anlage bis auf Weiteres auf eine Stunde beschränkt. Die Verlängerung der Abonnemente erfolgt beim ersten Hallenbadbesuch. Kundinnen und Kunden, die keine Verlängerung wünschen, werden die Abonnementskosten anteilmässig zurückerstattet.
Den Mieterinnen und Mietern von Sportanlagen werden die Mietkosten für den Zeitraum erlassen, während dem die Anlagen geschlossen oder nur reduziert nutzbar waren. Das heisst, vom 14. März bis vorläufig am 8. Juni.
Die jeweiligen Formulare können Sie hier online ausfüllen: Formulare Rückerstattung