Maskentragpflicht in Innenräumen
Der Kanton Bern hat verordnet, dass ab Montag, 12. Oktober 2020, in allen für die Öffentlichkeit bestimmten Innenräumen eine Masken-Tragpflicht gilt. Das betrifft auch die städtischen Sportanlagen: Besucherinnen und Besucher müssen in den Hallenbädern, auf den Kunsteisbahnen und in allen anderen städtischen Sportanlagen vom Eingang bis zur Garderobe eine Maske tragen. Sobald Sie die Alltagskleider aus- und die Sportkleider angezogen haben, dürfen Sie die Maske ablegen. Wenn Sie mit dem Sport fertig sind und sich wieder umziehen, setzen Sie die Maske wieder auf. Beim Sport selber müssen Sie keine Maske tragen.
Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen ebenfalls keine Masken tragen. Auch Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen, insbesondere medizinischen Gründen, keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind von der Masken-Tragpflicht befreit.
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