Fragen und Antworten zur Familienkarte
Was ist die Familienkarte?
Die Familienkarte ist ein Angebot des Sportamts der Stadt Bern für alle Einwohner*innen der Stadt Bern. Saison- und Jahreskarten sowie Winterabonnements für alle Hallenbäder, Kunsteisbahnen und das Freibad Ka-We-De* können zu vergünstigen Konditionen als Familienkarten bezogen werden.
Ein Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern kauft eine Saisonkarte für die Kunsteisbahnen (gültig auf den Anlagen Postfinance-Arena, Weyermannshaus und Ka-We-De*)
Ohne Familienkarte:
Elternteil 1: 200 Franken
Elternteil 2: 200 Franken
Kind 1, 2 und 3: 85 Franken
Gesamtpreis: 655 Franken (plus einmalig 5 x 10 Franken Depot)
Mit Familienkarte:
Elternteil 1: 200 Franken
Elternteil 2: 171 Franken
Kind 1: 75 Franken
Kind 2: 37.50 Franken
Kind 3: gratis
Gesamtpreis: 483.50 Franken (plus einmalig 5 x 10 Franken Depot)
Wer kann die Familienkarte beantragen und wie wird Familie definiert?
Die Familienkarte gilt nur für Bewohner*innen der Stadt Bern. Der Wohnsitz wird vom Sportamt überprüft. Als Familie im Sinne der AGB gilt ein Personenverbund aus zwei Generationen. Neben der Kernfamilie (Vater, Mutter, Kind) mit verheirateten, geschiedenen oder unverheirateten Eltern gelten als Familien auch Einelternfamilien, Stief- und Pflegefamilien und gleichgeschlechtliche Familien mit Ehestatus, mit oder ohne eingetragene Partnerschaft. Vergünstigt wird das Abonnement des zweiten Elternteils und aller Kinder zwischen 6 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Pro Familie wird höchstens eine Erwachsenenkarte vergünstigt abgegeben.
Kann die Familienkarte auch von alleinerziehenden Eltern beantragt werden?
Ja, die Familienkarte kann auch nur mit einem Elternteil beantragt werden. Das gilt für alleinerziehende Eltern oder für Familien, bei denen ein Elternteil das Angebot in Anspruch nehmen möchte für die Familie und der andere nicht. Es gilt zu beachten, dass alle Abonnemente persönlich und nicht übertragbar sind.
Muss die Familienkarte jedes Jahr neu beantragt werden?
Ja, die Familienkarte kann nicht verlängert werden und muss jeweils neu beantragt werden pro Saison/Jahr. Für die Ka-We-De, beispielsweise, können sowohl für die Sommersaison des Freibads als auch für die Wintersaison auf der Kunsteisbahn Familienkarten bezogen werden. Gut zu wissen: Alle Saisonkarten (mit oder ohne Familienrabatt) sind jeweils auf allen Anlagen derselben Art benutzbar, also auf allen Kunsteisbahnen oder in allen Hallenbädern.
Wie genau funktioniert der Prozess mit der Bestellung der Familienkarte?
Interessierte Stadtberner Familien können die Familienkarte direkt via Online-Formular beantragen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden und per Post geschickt werden an:
Stadt Bern
Direktion für Bildung, Soziales und Sport
Sportamt
Finanzen
Effingerstrasse 21
3008 Bern
Das Sportamt der Stadt Bern überprüft die eingereichten Daten gemäss Antrag und gewährleistet eine Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen. Es lohnt sich also, die Familienkarten frühzeitig zu bestellen und die 14 Tage Bearbeitungszeit beim Gültigkeitsbeginn einzuplanen. Die Familienkarten werden per eingeschriebenem Brief und beigefügter Rechnung versendet. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Ist der Rechnungsbetrag am 31. Tag nach Ausstellung offen, werden ausnahmslos alle Familienkarten gesperrt. Die Karten sind ab Erhalt einsetzbar. Falls noch kein Foto vorhanden ist, werden die Personen gebeten, sich an der Kasse fotografieren zu lassen.
Können Familienkarten bei Verlust oder Diebstahl ersetzt werden?
Ja, Familienkarten können auf Antrag und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 Franken ersetzt werden (plus 10 Franken Depot für die neue Karte). Anträge sind per E-Mail an finanzen.sportamt@bern.ch oder per Post an obengenannte Adresse mit Angabe der Rechnungsnummer zu richten. Familienkarten können auch direkt an den Kassen ersetzt werden.
Gibt es bei Familienkarten eine Rückerstattung?
Familienkarten können weder gekündigt noch verlängert werden. Eine Rückerstattung der bei folgenden Gründen möglich: Chronische Krankheit, Wegzug aus dem Kanton Bern, Invalidität, Todesfall. Die jeweilige Familienkarte muss zusammen mit dem schriftlichen Rückerstattungsformular und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Nachweis der Einwohnerkontrolle, etc. beim Sportamt eingereicht werden. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Franken erhoben. Weitere Informationen sind in unseren AGBs zu finden.
*Wegen Sanierungsarbeiten ist die Anlage Ka-We-De bis voraussichtlich Herbst 2026 geschlossen.