Neue Beschlüsse Bundesrat
Am 29. April hat der Bundesrat entschieden, dass ab dem 11. Mai im Sport folgende Aktivitäten, einschliesslich der Nutzung der hierfür notwendigen Sportanlagen und -betriebe, wieder zulässig sind: Sportaktivitäten ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen. Zudem müssen die Hygiene- und Distanzvorschriften eingehalten werden, und entsprechende Schutzkonzepte vorliegen. Der Gemeinderat prüft den aktuellen Entscheid des Bundesrats nun sorgfältig. Zur konkreten Umsetzung können wir zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen. Die Stadt wird aber zu gegebener Zeit darüber informieren, wie die Vorgaben des Bundesrats konkret umgesetzt werden. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld und Verständnis.
Diese Grafik des Bundesrats gibt Ihnen eine gute Übersicht über die Lockerungsmassnahmen, die ab dem 11. Mai gelten: