Öffentlichkeit darf wieder schwimmen und «schlöflen»
Der Bundesrat hat am 11. November neue Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus erlassen. Sie betreffen auch den Sport: Die Öffnungszeiten der Sportanlagen werden auf 6.00 – 19.00 Uhr eingeschränkt, und Erwachsene dürfen nur noch in Gruppen von max. 5 Personen trainieren.
Gleichzeitig hat der Kanton Bern alle bisherigen, kantonalen Bestimmungen zum Sport aufgehoben. Das heisst:
- Sportanlagen dürfen, unter Berücksichtigung oben genannter Öffnungszeiten, wieder öffnen. Die Stadt Bern öffnet die Hallenbäder und Kunsteisbahnen am Dienstag, 15. Dezember 2020, für die Öffentlichkeit.
- Kinder- und Jugendgruppen dürfen wieder ohne Einschränkungen trainieren.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite «Allgemeine Informationen» zu Corona.
Wir überarbeiten derzeit die Schutzkonzepte für die Hallenbäder, die Kunsteisbahnen sowie den organisierten Sport in Sportanlagen. Bis alle Details geklärt sind, bitten wir Sie noch um einen Moment Geduld.