Neuste Corona-Schutzbestimmungen im Sport
Mit dem Lockerungsschritt vom 19. Juni sind die meisten Vorgaben für die Nutzung der Stadtberner Sportanlagen weggefallen. Einige wichtige Vorgaben zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer gelten nach wie vor. Die wichtigsten Regeln: Halten Sie Abstand und beachten Sie die Hygienevorgaben.
Ab dem 21. September ist die Sauna im Hallenbad Hirschengraben wieder geöffnet. Bitte informieren Sie sich vorgängig über die dazugehörenden, spezifischen Corona-Schutzbestimmungen. Sie finden sie im Schutzkonzept für unsere Frei- und Hallenbäder.
Ab dem 1. Oktober dürfen wieder Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Bund und Kanton haben genaue Vorgaben dafür formuliert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Schutzkonzept für den organisierten Sport in unseren Sportanlagen oder auf der Internetseite des Kantons.
Und am 3. Oktober öffnen die Kunsteisbahnen Weyermannshaus und Ka-We-De. In unserem Schutzkonzept für unsere Kunsteisbahnen erfahren Sie mehr zu den Massnahmen, die wir zum Schutz unserer Gäste vor dem Coronavirus treffen.