Rückerstattung Abonnemente Hallenbad
Die städtischen Hallenbäder sind aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 21. April 2021 nur mit Personenzahlbeschränkung nutzbar. Sie erhalten ab sofort eine Verlängerung oder Rückerstattung für Hallenbad-Abonnemente mittels Online- oder Papier-Formular. Bei Familienkarten reicht die Einreichung eines Formulars. Die Papier-Formulare finden Sie an den Kassen der Anlagen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Verlängerung und Rückerstattung