Zertifikatspflicht in Hallenbädern sowie bei Sportaktivitäten in Indooranlagen
Ab Montag, 13. September gilt in den städtischen Hallenbädern eine Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren. Das Zertifikat (ausgedruckt oder elektronisch) wird vor Ort überprüft. Der Zutritt kann nur mit Zertifikat und gültigem Ausweis gewährt werden. Aufgrund der vom Bund verlangten Zertifikats- und Ausweis-Kontrolle muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Bei Sportveranstaltungen in Turnhallen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht. Für die Kontrolle stehen der veranstaltende Verein bzw. die veranstaltende Organisation in der Pflicht. Die Zertifikationspflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und auch nicht für beständige Trainingsgruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren.
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb in Aussenbereichen besteht weiterhin keine Zertifikationspflicht, so lange die Teilnehmer- sowie Zuschauerzahl unter 500 Personen (ohne Sitzpflicht) beziehungsweise 1000 Personen (mit Sitzpflicht) bleibt und die Zuschauerkapazitäten höchstens zu zwei Dritteln ausgelastet sind.
Detailliertere Informationen finden Sie in den Schutzkonzepten